Tunnelsicherheit

1,6 Milliarden für mehr Sicherheit in Tunnels

Nach dem Gotthard-Unfall vom 24.10.2001 wurden sämtliche Nationalstrassentunnels mit einer Länge von mehr als 600 Meter überprüft, und, wo notwendig, Sofortmassnahmen umgesetzt (Signalisation, Leiteinrichtungen, Beleuchtung).

Nach intensiven Normierungsarbeiten wurden am 1. Oktober 2004 die neue SIA-Normen in Kraft gesetzt, welche die notwendigen Sicherheitseinrichtungen in Tunnels beschreiben. Diese Normen werden bei neuen Tunnelbauten angewendet, sie gelten aber auch für den Unterhalt und die Veränderung von bestehenden Tunnels mit dem Ziel, diese den neuen Standards anzupassen.

Das ASTRA ist bestrebt, die älteren Tunnel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sicherheitstechnisch nachzurüsten. Bis 2025 werden deshalb rund 1,6 Milliarden Franken in die Sicherheit der Nationalstrassentunnel investiert, davon alleine zwischen 2010 und 2018 eine Milliarde. Erste Priorität haben Anpassungen der Signalisation und Leiteinrichtungen, in zweiter Priorität folgen Anpassungen der Lüftungsanlagen, dritte Priorität geniessen bauliche Massnahmen wie Sicherheitsstollen.

Mit der Übungsanlage für Ereignisdienste in Balsthal und Lungern ist eine weitere Massnahme umgesetzt worden, welche die Tunnel Task Force des ASTRA in deren Schlussbericht im Jahr 2000 vorgeschlagen hat. Der Bund beteiligt sich an dieser Übungsanlage mit 34 Millionen Franken. Sämtliche beteiligten Ereignisdienste erhalten so die Möglichkeit, realitätsnah ihre Einsätze im Falle eines Tunnelbrandes zu trainieren. Das Gesamtpaket an Sicherheitsmassnahmen in Tunnelbauwerken auf den Nationalstrassen wird mit diesem organisatorischen Element abgerundet und die Sicherheit der Ereignisdienste wie auch der Verkehrsteilnehmenden weiter verbessert. Die Inbetriebnahme erfolgte im Herbst 2009.

Tunnel Glion (A9): Lüftungssystem und Notrufstation
Tunnel Glion (A9): Lüftungssystem und Notrufstation
© ASTRA

Elemente der Tunnelsicherheit

Die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit eines Nationalstrassentunnels sollen sowohl Unfälle verhindern (Primärziel) als auch die Auswirkungen vermindern (Sekundärziel). Sie lassen sich in vier Handlungsfelder aufteilen.

An die Verkehrsteilnehmenden richten sich vor allem Handlungsanweisungen, sowohl für die sichere Fahrt durch den Tunnel (z.B. „Abstand halten, Radio hören" oder „mit gleichmässiger Geschwindigkeit fahren") wie auch konkret im Ereignisfall (z.B. „Fahrzeug abstellen und Zündschlüssel stecken lassen", „Tunnel so schnell wie möglich über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen" oder „Nicht wenden").

Es sollen nur verkehrs- und betriebssichere Fahrzeuge unterwegs sein. Dies erhöht generell die Verkehrs- und speziell auch die Tunnelsicherheit. Hier richtet sich der Fokus vor allem auf LKW. Sie entwickeln die zehn- bis fünfzehnfache Brandleistung eines PW. Deshalb müssen LKW jährlich zur technischen Kontrolle und sind obligatorisch mit einem Feuerlöscher ausgerüstet. Aus Sicht der Tunnelssicherheit sollten die LKW-Masse und -Gewichte nicht weiter erhöht werden.

Die Infrastruktur, also das Bauwerk Tunnel, muss so gebaut sein, dass es sicher befahren werden kann (Signalisation, Beleuchtung, Belüftung, Linienführung etc.) und im Ereignisfall optimale Sicherheitseinrichtungen für die Menschen aufweist (klare Signalisation der Fluchtwege, Kommunikationseinrichtungen, Notbeleuchtung, Sicherheitsstollen etc.). Dabei steht die Möglichkeit zur Selbstrettung der Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund.

Der Betrieb des Tunnels ist auf grösstmögliche Sicherheit ausgelegt. Dazu gehören u. A. ein Sicherheitsbeauftragter pro Nationalstrassenabschnitt, eine permanente Überwachung des Verkehrs, je nach Verkehrsaufkommen die Dosierung der Fahrzeuge oder die Schwerverkehrskontrollzentren auf den Transitachsen. Ein wichtiges Element des Betriebs sind die Feuerwehren, deren Ausbildung und Training nun durch den Übungstunnel optimiert wird.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/nationalstrassen/tunnelsicherheit.html